Architekturbüro Dipl.-Ing. Jörg Spengler
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Architekten gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 BauKaG, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung.
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