CMI Immobilienhandel GmbH
Die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen (§ 34c Abs. 1 Nr. 1a GewO). Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremen Namen für fremde Rechnung (§ 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO).
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